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16-Mär-17 E-Scooter in Linienbussen
Endlich scheinen bundeseinheitliche Regelungen für die ÖV-Nutzung mit sogenannten E-Scootern zu kommen. Für die Betroffenen wichtig, auch wenn die Mitnahme an Bedingungen gebunden ist, die nicht immer einfach überprüfbar sind (Abmessungen, Herstellerbescheinigung, Behindertenausweis/Merkzeichen, Kostenübernahme Krankenkasse, geeigneter Bus). Dass bisher nur Linienbusse aber nicht Straßenbahnen einbezogen sind, zeigt die weiterhin zögerliche Haltung der Verantwortlichen. Straßenbahnbetriebe sollten sich nun am Erlass für Linienbusse orientieren, und ggf. in leicht abgewandelter Form für ihre Bahnen eine entsprechende Regelung erlassen. (Pressemitteilung, NRW-Erlass, WDR-Meldung)  [el]

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